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Kettbachteich
Am 10.03.1981 bot sich die Möglichkeit ein neues Gewässer für den Verein anzupachten. Es handelte sich hierbei um einen Entsandungsteich, der direkt an der A43 liegt. Dieser Teich wurde von der Herzog v. Croy'schen Verwaltung als zusätzliches Fischzuchtgewässer genutzt. Da dieser Teich direkt am Kettbach liegt, erhielt er den Namen "Kettbachteich".
Am 15.04.1990 ist der "Kettbachteich" in das Eigentum des ASV Dulmania übergegangen.
Eingebettet in einem sehr großen und schönen Waldgebiet bietet er mit einer Größe von 6,2 ha den Anglerinnen und Anglern zur Ausübung ihres Hobbys vielfältige Möglichkeiten. Für Veranstaltungen wie z.B. das Mittsommernachtsangeln wird unsere Angelhütte als Anlaufpunkt für hungrige und durstige Fischer hinreichend genutzt. Rund um den Teich laden eine Vielzahl von Holzbänken sämtliche Besucher zum Verweilen ein, denn hier kann man die Natur in vollen Zügen genießen.
Am 21.12.1972 konnte man sich mit der Herzog v. Croy'schen Verwaltung einigen, dass die Angelrechte für die Bachläufe Kettbach - Heubach - Mühlenbach und dessen Umflut in einem langfristigen Pachtvertrag gesichert wurden.
Die Angelstrecke verläuft über das Gebiet von Hausdülmen über Börnste und die Wildpferdebahn in Merfeld bis nach Maria Veen.
Folgende Streckenbegrenzungen sind zu berücksichtigen:
- Kettbach: vom Börnster Teilungsweg abwärts bis zur Einmündung in den Heubach
- Eskenbach: vom Börnster Teilungsweg aufwärts bis zur Lavesumer Sraße
- Boombach: vom Börnster Teilungsweg aufwärts bis zur 1. Brücke
- Heubach: von der Brocksmühle abwärts bis zum Abzweig der Umflut unterhalb Hausdülmens; von der Brücke an der A43 bis zur Fußgängerbrücke am Strandbad ist Schongebiet; von der Brocksmühle bis zum Antoniusdenkmal darf nur mit Blinker, Fliege, Spinner oder großem Köderfisch (10 cm) geangelt werden
- Mühlenbach: in der Umflut vom Abzweig der Umflut bis zur Eisenbahnbrücke darf beidseitig geangelt werden; die Bachstrecke der Umflut von der Eisenbahnbrücke abwärts bis zum Zusammenfluss mit dem Haltener Mühlenbach darf nur linksseitig beangelt werden.
Am 24.11.1986 hat die Stadt Dülmen den damals noch drei Dülmener Angelvereinen - ASV Dulmania, SFV Dülmen und ASV "He bit" Buldern - das alleinige Angelrecht übertragen. Zur Bewirtschaftung des Gewässers haben sich die drei Vereine am 25.04.1986 zur "Sportfischergemeinschaft Bulderner See" zusammengeschlossen.
Der Bulderner See dient mit seiner vielfältigen Schönheit von Natur und Landschaft den Einwohnern der Ortschaften Dülmen, Buldern und Hiddingsel als Naherholungsgebiet.
Die Nutzung der Fischbestände wird den Angelfischern von bestimmter Seite gern zum Vorwurf gemacht. Es wird dabei häufig übersehen, dass mit dem Fischrecht eine Hegepflicht verbunden ist, die nur im Zusammenhang mit Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes erfüllt werden kann.
Hegepflicht bedeutet nicht nur gezielter Besatz mit Fischarten, die aufgrund von umweltbedingten Vorkommnissen nicht mehr in der Lage sind, sich natürlich zu vermehren, sondern auch gezieltes Fischen auf Arten, die zur Verbuttung neigen. Dies geschieht durch sogenanntes Hegefischen. Der ASV Dulmania veranstaltet nach Bedarf auf der Basis der durch die Mitglieder geführten Fangstatistiken Hegefischen als gemeinschaftliche Veranstaltung.
Der ASV Dulmania wird sich zukünftig verstärkt für diese Ziele einsetzen:
- Erhaltung von naturnahen Gewässern im Einzugsgebiet Dülmens
- Renaturierung bzw. Sauberhaltung der Gewässer
- Wiederansiedlung von Fischarten, deren Population erloschen bzw. stark gefährdet ist.